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   VGH Bayern, 27.08.2012 - 10 ZB 11.1908   

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https://dejure.org/2012,30167
VGH Bayern, 27.08.2012 - 10 ZB 11.1908 (https://dejure.org/2012,30167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2012 - 10 ZB 11.1908 (https://dejure.org/2012,30167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2012 - 10 ZB 11.1908 (https://dejure.org/2012,30167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straftat eines Minderjährigen; Verlustfeststellung nach Erreichen der Volljährigkeit; Voraussetzungen der Verlustfeststellung; (keine) Beweiserhebung zur Beurteilung einer Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 10 ZB 11.1908
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG vom 8.12.2009 Az. 2 BvR 758/07 RdNr. 97; BayVGH vom 16.5.2012 Az. 10 ZB 11.2512 RdNr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 10 ZB 11.1908
    Ebenso ist es erforderlich, dass im maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts (vgl. BVerwG vom 3.8.2004 BVerwGE 121, 297) eine konkrete Wiederholungsgefahr gegeben ist.
  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 10 ZB 11.1908
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG vom 8.12.2009 Az. 2 BvR 758/07 RdNr. 97; BayVGH vom 16.5.2012 Az. 10 ZB 11.2512 RdNr. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 19 ZB 12.1878

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen

    Danach bedarf es nur in Ausnahmefällen - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr (BVerwG Beschluss vom 13.3.2009 - 1 B 20/08; vgl. auch BayVGH Beschluss vom 27.8.2012 10 ZB 11.1908 jeweils ).
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